Muss ich so viel Geld bezahlen?

Muss ich so viel Geld bezahlen?

Kostenheranziehung

Teresa wohnt in einer Wohngruppe und absolviert eine geschützte Ausbildung (Reha-Ausbildung). Nun möchte das Jugendamt, dass sie sich anteilig an den Kosten für die Einrichtung beteiligt. Dafür soll sie ihr komplettes Ausbildungsgeld sowie Anteile ihres Taschengeldes abgeben. Sie meldet sich bei „Dein Megafon“ und fragt, ob sie wirklich so viel Geld bezahlen muss.

Ergebnis der Beratung durch „Dein Megafon“

Junge Menschen, die nach den §§ 122 – 125 SGB III Ausbildungsgeld erhalten (z.B. für eine geschützte Berufsausbildung, geschützte Reha- oder Bildungsmaßnahme), dürfen aktuell 133 € des monatlichen Ausbildungsgeldes behalten. Der Taschengeldbetrag gem. § 39 Abs. 2 SGB VIII ist nicht einkommensabhängig, somit muss dieses den jungen Menschen weiterhin als voller Betrag ausgezahlt werden.

  • „Dein Megafon“ bittet Teresa um den Bescheid vom Jugendamt.
  • Darin ist zu erkennen, dass das Jugendamt die Heranziehung falsch berechnet hat. Es hat die Gesetzesänderungen vom 01.01.2023 nicht beachtet.
  • Teresa legt Widerspruch beim Jugendamt ein. „Dein Megafon“ unterstützt sie bei der Formulierung.
  • Die Kostenbeteiligung wird neu berechnet.

Weitere Informationen zu aktuellen Regelungen rund um das Thema Kostenbeteiligung gibt es auf der Internetseite des Bundesnetzwerks Ombudschaft.