Infos für Erwachsene

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Sie brauchen oder bekommen Hilfe durch das Jugendamt und haben deswegen Fragen oder Sorgen?

Dann melden Sie sich bei uns – wir beraten Sie!

Wir sind für alle jungen Menschen, deren Sorgeberechtigte oder Pflegeeltern zuständig, für die Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt geleistet oder beantragt werden sollen. Also für Kinder und Jugendliche die:

  • in einem Heim oder in einer Wohngruppe oder bei Pflegeeltern
  • noch zu Hause wohnen und durch eine Familienhilfe oder ähnliches unterstützt werden.

Darüber hinaus ist „Dein Megafon“ aber auch Ansprechpartner für Angehörige oder Fachkräfte aus Schulen, Jugendtreffs und weiteren Institutionen, die sich Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen in der Jugendhilfe machen.

Was passiert, wenn Sie uns kontaktieren?

Sie nehmen Kontakt mit uns auf.

Wenn Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, finden wir gemeinsam in einem persönlichen Telefongespräch heraus, was Sie für ein Anliegen haben. Wir helfen Ihnen sowohl bei Konflikten mit dem Jugendamt als auch bei Problemen mit Ihrer Einrichtung.

Wir besprechen, was bereits geschehen ist.

In einem zweiten Schritt schauen wir, was Sie oder Ihr Kind bereits unternommen haben, um das Anliegen zu lösen oder in Bewegung zu bringen. Wir informieren und beraten Sie über Rechte und Verfahren in der Jugendhilfe. An uns können Sie sich also wenden, wenn Sie eine unabhängige Unterstützung oder eine „zweite“ unabhängige Einschätzung zu den Verfahrensweisen in der Jugendhilfe einholen wollen. Alle unsere Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht.

Wir finden zusammen eine Lösung.

In einem dritten Schritt schauen wir dann gemeinsam mit Ihnen, was Sie und/oder Ihr Kind tun können, um das Anliegen zu lösen. Wenn wir Kontakt mit dem Jugendamt oder der Einrichtung aufnehmen, um in einem Konflikt zu vermitteln, geschieht das grundsätzlich nur in Absprache mit Ihnen, so dass nichts ohne Ihr Wissen geschieht. Um mit dem Jugendamt oder anderen Einrichtungen über Ihr Anliegen sprechen zu können, benötigen wir dann eine Schweigeplichtsentbindung von Ihnen. Sollte es notwendig sein, unterstützen wir Sie auch dabei einen Widerspruch zu formulieren.

Für wen sind wir da?

Für alle jungen Menschen von 0 – 27 Jahre und ihre Familien (minderjährige und volljährige junge Menschen sowie deren Pflegeeltern, sorgeberechtigte und nicht sorgeberechtigte Elternteile und weitere Familienangehörige) die durch das Jugendamt unterstützt (Hilfen zur Erziehung) werden und

  • im Heim, in einer Wohngruppe oder bei Pflegeltern wohnen.
  • alleine wohnen, aber immer noch Unterstützung durch das Jugendamt bekommen.
  • bei ihren Eltern wohnen und Unterstützung durch zum Beispiel eine Familienhilfe bekommen oder eine Gruppe besuchen.

Warum sind wir da?

In der Regel funktioniert die Kinder- und Jugendhilfe gut. Dennoch kann es auch in diesem Bereich zu Konflikten kommen. Denn, viele verschiedene Menschen machen sich über ein einzelnes Kind oder Jugendlichen Gedanken und haben manchmal sehr unterschiedliche Ideen, wie dem jungen Menschen am besten geholfen werden könnte. In solchen Momenten geht es nicht darum Konflikte zu vermeiden, sondern Sie dabei zu unterstützen, Ihre Fragen zu stellen und Ihre Meinung zu sagen.

Mit welchen Themen können Sie sich an uns wenden?

Das sind nur Beispiele!

  • Sie benötigen Informationen über Ihre Rechte und die Ihres Kindes, die aus dem Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII entstehen?
  • Sie wissen nicht, wer Sie unterstützen kann und für Sie zuständig ist?
  • Sie fühlen sich durch das Jugendamt nicht ausreichend beraten, betreut und beschieden?
  • Sie sehen Ihre Rechte oder die Ihres Kindes in einer Erziehungshilfe (z.B. Heimunterbringung, Betreutes Wohnen, Pflegefamilie) nicht ausreichend berücksichtigt?