Kann mich Jemand begleiten?
Kann mich Jemand zum Jugendamt begleiten?
Der 16-Jährige Noah lebt in einer Wohngruppe und hat mal wieder einen Termin beim Jugendamt. Er fühlt sich bei den Gesprächen immer so allein und hat das Gefühl, er wird nicht richtig gehört und ernst genommen, mit dem was ihm wichtig ist. Er wäre sehr froh, wenn er eine ihm vertraute Person mitbringen könnte. Mit der Sozialarbeiterin seiner Schule versteht er sich sehr gut. Sie hat ihn schon oft unterstützt und auch schon Gespräche mit der Sozialarbeiterin vom Jugendamt geführt. Nun sagt zuständige Mitarbeiterin vom Jugendamt, das die Schulsozialarbeiterin Noah nicht begleiten darf.
- Die Schulsozialarbeiterin ruft im Auftrag von Noah bei „Dein Megafon“ an. Noah traut sich nicht mit uns zu sprechen. Das ist völlig in Ordnung. Ihr könnt immer eine Person eures Vertrauens beauftragen, den Kontakt zu uns herzustellen.
- Wir informieren sie darüber, dass alle jungen Menschen und ihre Familien eine Person ihres Vertrauens zu Gesprächen im Jugendamt mitnehmen dürfen. Dafür gibt es ein Gesetz (§ 13 SGB X).
- Es gibt aber auch Regeln. Die Begleitperson muss sich an die Gesprächsregeln halten und zur Lösung des Konfliktes beitragen. Niemand darf Mitarbeitende beleidigen oder bedrohen. In diesen Fällen darf das Jugendamt Personen von Gesprächen ausschließen.