Muss ich jetzt ausziehen?

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Hilfe für junge Volljährige

Johannes wohnt in einer Wohngruppe. In zwei Monaten wird er 18 Jahre alt. Mit dem Jugendamt wurde besprochen, dass er auch nach seinem 18. Geburtstag in der Wohngruppe wohnen bleiben kann, weil er und auch seine Bezugsbetreuerin das Gefühl haben, dass er noch etwas Unterstützung braucht, bis er selbstständig in einer eigenen Wohnung leben kann. Dann kommt kurz vor seinem 18. Geburtstag doch der Ablehnungsbescheid für die Weitergewährung der Hilfe vom Jugendamt. Johannes hat Angst ohne Hilfe seine Ausbildung nicht zu schaffen und auch Obdachlos zu werden. Die Aufgaben, die er mit einer eigenen Wohnung zu leisten hätte, überfordern ihn zu diesem Zeitpunkt. Normalerweise braucht ein Widerspruch gegen einen Bescheid vom Jugendamt einige Zeit bis er bearbeitet wird. Die Zeit hat Johannes aber nicht.

Johannes, unterstützt von seiner Bezugsbetreuerin, wendet sich an „Dein Megafon“, um sich über seine Rechte zu informieren mit folgendem Ergebnis:

  • Er legt sofort Widerspruch gegen den Bescheid ein .
  • Er vereinbart mit dem Jugendamt, dass er in der Wohngruppe wohnen darf, bis der Widerspruch bearbeitet wurde und kann sich so etwas „Zeit einkaufen“.
  • Er beschwert sich bei der Leitung des Jugendamtes, über den Hilfeplanprozess.
    • Johannes hatte erst die Information bekommen, dass er in der Wohngruppe weiterhin wohnen darf. Das wurde aber nicht im Hilfeplan festgeschrieben.
    • Der Wechsel von einer Wohngruppe in eine eigene Wohnung ist ein großer Schritt und muss mit allen Beteiligten rechtzeitig besprochen werden. Das nennt man Verselbständigung. Wenn möglich finden diese Gespräche schon ein Jahr vor Auszug statt. Das muss im Hilfeplan aufgeschrieben werden.