Muss ich so viel Geld bezahlen?

Muss ich so viel Geld bezahlen?

Kostenheranziehung

Die 16-Jährige Teresa wohnt in einer Wohngruppe und macht seit zwei Monaten eine Ausbildung. Nun möchte das Jugendamt, dass sie sich anteilig an den Kosten für die Einrichtung beteiligt und zwar ab dem Monat in dem sie ihre Ausbildung begonnen hat. Teresa hat irgendwo gehört, dass sie das aber erst im Folgejahr machen muss. Stimmt das?

Ja und nein. Bis zum 10.6.2021 war das tatsächlich so und es galt das sogenannte Vorjahresprinzip. Seit diesem Stichtag hat sich die Gesetzteslage jedoch geändert. Alle Infomationen dazu findest Du unter hier.

Ergebnis der Beratung durch „Dein Megafon“ (vor dem 10.6.2021)

  • „Dein Megafon“ bittet Teresa um den Bescheid vom Jugendamt.
  • Darin ist zu erkennen, dass das Jugendamt die Heranziehung falsch berechnet hat. Es hat das Vorjahresprinzip nicht beachtet.
  • Teresa legt Widerspruch beim Jugendamt ein. „Dein Megafon“ stellt ihr dafür eine Vorlage zur Verfügung.
  • Die Kostenbeteiligung wird neu berechnet.