Die Mutter meines Enkels und ich möchten Umgang mit ihm haben.

Die Mutter meines Enkels und ich möchten Umgang mit ihm haben. 

Eine Großmutter meldet sich beim „dein Megafon“ und hat folgendes Anliegen: Ihre Tochter, also die Mutter des Kindes, und sie selbst haben seit Monaten keinen Umgang zum Kind, welches in einer Pflegefamilie lebt. Das letzte Hilfeplangespräch liegt schon über ein Jahr zurück und sie können den zuständigen Mitarbeiter im Jugendamt nicht erreichen. 

Beratung:

Die Großmutter legt uns eine Vollmacht ihrer Tochter vor, um in ihrem Namen tätig zu werden. Die allein sorgeberechtigte Kindesmutter ist kognitiv eingeschränkt und wird von ihrer Mutter und einer gesetzlich bestallten Betreuerin unterstützt. Die Mutter unterschreibt zusätzlich eine Schweigepflichtsentbindung, die uns erlaubt mit der Großmutter und den Jugendämtern in Kontakt zu treten. 

In der Beratung stellt sich heraus, dass das Kind in einem anderen Bundesland untergebracht ist. Es sind also zwei Jugendämter zuständig. Das Jugendamt in Thüringen ist für das Kind zuständig und das andere Jugendamt für die Pflegeeltern. 

Es gab auch schon eine Gerichtsverhandlung mit dem Ergebnis, dass der Umgang zwischen Mutter, Großmutter und Kind angebahnt werden soll. 

Ergebnis:

  • Dein Megafon hat in Absprache mit der Familie, zu beiden Jugendämtern Kontakt aufgenommen und auf die Pflicht der Jugendämter hingewiesen, die sorgeberechtigte Mutter beim Hilfeplanprozess zu beteiligen. 
  • Dein Megafon hat der Familie die Beschwerdewege aufgezeigt.
  • Im Ergebnis konnte mit allen Beteiligten ein Hilfeplangespräch organisiert werden.