Meinem Pflegesohn wurde von weiteren Hilfen abgeraten

Meinem Pflegesohn wurde von weiteren Hilfen abgeraten

Ein Pflegevater meldet sich bei uns. Sein Pflegesohn wird bald 18 Jahre alt und möchte gerne eine Ausbildung machen. Es gab ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt wo es sowohl um die schulische Entwicklung als auch die weiteren Hilfen nach dem 18. Geburtstag des jungen Manns ging. In diesem riet die zuständige Sozialarbeiterin dem jungen Mann von der Beantragung der Hilfen für junge Volljährige ab. Mit dem Hinweis, dass durch die Kostenheranziehung seines Ausbildungsgehalts sich das doch garnicht lohnen würde. Er müsste ja direkt jeden Monat ein Teil des Geldes direkt an das Jugendamt zurückzahlen.

Beratung:

Die Mitarbeiterin erklärte, dass die Kostenheranziehung auch erst im Folgejahr nach dem Ausbildungsbeginn stattfinden dürfe. Hier gilt das sogenannte Vorjahresprinzip. 

Ergebnis:

Dem Pflegevater wurde der entsprechende Paragraf aus dem Sozialgesetzbuch weitergegeben, sodass er mit der Sozialarbeiterin erneut ins Gespräch gehen kann.